BGH: Der Inhaber eines Namens- oder Kennzeichenrechts kann von dem Inhaber der entsprechenden Domain im Regelfall nicht die Löschung des Domainnamens verlangen oder ihm jedwede Nutzung des Domainnamens untersagen, sofern sein Namens- oder Kennzeichenrecht erst nach der Registrierung der Domain entstanden ist…
Der u. a. für das Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern erneut darüber entschieden, inwieweit Unternehmen dagegen vorgehen können, dass ihre Geschäftsbezeichnung von Dritten als Domainname registriert und benutzt wird…