LG Frankfurt am Main: Kein Anspruch auf Registrierung einer einstelligen „.de“ Domain…
Der Kläger habe keinen Anspruch auf Registrierung der gewünschten Domains, auch wenn unstreitig einige zweistellige Domains – entgegen der Vergaberichtlinien – vergeben worden seien. Eine mögliche Ungleichbehandlung sei zumindest gerechtfertigt…