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Marken- und Kennzeichenrecht
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AUSGEZEICHNET Basierend auf 15 Bewertungen MY SMILE AND MORE07/09/2023Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung! Melanie Ruhwedel22/03/2023Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen. Pascal Marcolla03/03/2023Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Auf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top! Herr Pan08/02/2023Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍 The BerlinViking02/05/2022Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen. Florian Ibe17/04/2022Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung! Miquel Schmuck und Uhren GmbH12/02/2021Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall. Christian Kohlhaas08/01/2021Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus hat uns schon in einigen Sachverhalten beraten und vertreten. Ich kann ihn ohne Einschränkung und in jeglicher Hinsicht empfehlen! Silienne08/10/2020Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich wurde kompetent und freundlich zu meinem Fall beraten. Es ging dem Anwalt wirklich darum, das bestmögliche Ergebnis für mich erzielen. Da wurde nichts in die Länge gezogen oder verkompliziert; sondern schon im Erstgespräch schnell eine Lösung gefunden! Vielen Dank!
LG München I lehnt Ansprüche der jüngeren Marke gegen ältere gleichlautende Domain ab.
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDie Parteien stritten um die Berechtigung zur Nutzung des Zeichens „studi“ als Teil der Domain „studi.de“ und als Bezeichnung des auf dieser Domain vom Beklagten betriebenen Webauftritts insgesamt…
Sat 1 gewinnt den Rechtsstreit um die Domain “schmidt.de”
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDer Sender wurde von einem Privatmann mit bürgerlichem Namen „Schmidt“ auf Freigabe der Domain „schmidt.de“verklagt…
LG Coburg zum städtischen Namensschutz im Internet…
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDer Name ist nur Schall und Rauch? Von wegen! Er gibt Personen erst die Individualität und Einzigartigkeit. Daher muss er auch vor Missbrauch geschützt werden. Der Inhaber kann jedem die unbefugte Benutzung seines Namens verbieten. Dieses Recht steht nicht nur Einzelpersonen zu, sondern beispielsweise auch Kommunen…
Ebay kann wegen einer Markenrechtsverletzung auch vorbeugend auf Unterlassung in Anspruch genommen werden
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausVorraussetzung hierfür ist, dass eine Verletzung in der Zukunft aufgrund der Umstände zu befürchten ist und der potentielle Störer eine Erstbegehungsgefahr begründet…
Auch Spitznamen genießen den besonderen gesetzlichen Schutz des Namensrechtes…
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDie 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I verurteilte heute in erster Instanz aufgrund einer Klage des Fußball-Nationalspielers Bastian Schweinsteiger einen Fleischgroßhändler, es zu unterlassen, ohne Zustimmung die Kennzeichnung „Schweini“ im geschäftlichen Verkehr zu verwenden…
BGH zur Verwendung des Namens einer Gebietskörperschaft als Domain…
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDer BGH hat mit Urteil vom 21.09.2006 (I ZR 201/03) entschieden, dass in der Verwendung der „solingen.info“, eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB liegt, sofern der Dritte, kein eigenes Recht zur Namensführung hat…