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Marken- und Kennzeichenrecht
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AUSGEZEICHNET Basierend auf 15 Bewertungen MY SMILE AND MORE07/09/2023Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung! Melanie Ruhwedel22/03/2023Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen. Pascal Marcolla03/03/2023Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Auf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top! Herr Pan08/02/2023Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍 The BerlinViking02/05/2022Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen. Florian Ibe17/04/2022Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung! Miquel Schmuck und Uhren GmbH12/02/2021Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall. Christian Kohlhaas08/01/2021Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus hat uns schon in einigen Sachverhalten beraten und vertreten. Ich kann ihn ohne Einschränkung und in jeglicher Hinsicht empfehlen! Silienne08/10/2020Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich wurde kompetent und freundlich zu meinem Fall beraten. Es ging dem Anwalt wirklich darum, das bestmögliche Ergebnis für mich erzielen. Da wurde nichts in die Länge gezogen oder verkompliziert; sondern schon im Erstgespräch schnell eine Lösung gefunden! Vielen Dank!
Bereits die Registrierung sog. Tippfehlerdomains ist eine Namensrechtsverletzung für die ein ADMIN-C zumindest dann haftet, wenn der Domaininhaber seinen Sitz im Ausland hat…
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDas LG Stuttgart hat einen ADMIN-C mit Urteil vom 27.01.2009 (Az.: 41 O 101/08 KfH) zur Zahlung von Abmahnkosten verurteilt…
BGH: Der Inhaber eines Namens- oder Kennzeichenrechts kann von dem Inhaber der entsprechenden Domain im Regelfall nicht die Löschung des Domainnamens verlangen oder ihm jedwede Nutzung des Domainnamens untersagen, sofern sein Namens- oder Kennzeichenrecht erst nach der Registrierung der Domain entstanden ist…
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDer u. a. für das Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern erneut darüber entschieden, inwieweit Unternehmen dagegen vorgehen können, dass ihre Geschäftsbezeichnung von Dritten als Domainname registriert und benutzt wird…
OLG Köln bestätigt die Verletzung der Wort-/Bildmarke „Deutschland sucht den Superstar“ durch den Möbeldiscounter Roller…
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausIn einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 06.02.2009 hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln (Az. 6 U 147/08) die Betreiberin der „Roller“-Möbeldiscountkette zur Unterlassung einer Werbeaktion unter Verwendung des Logos „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ bzw. „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Wohnzimmer“ verurteilt…
Die Verwendung der Bezeichnung „Metrobus“ im Bereich des Personennahverkehrs verletzt keine Kennzeichnungsrechte der Metro AG…
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDer unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat in drei Entscheidungen kennzeichenrechtliche Ansprüche gegen die Verwendung der Bezeichnung „METROBUS“ durch die Verkehrsbetriebe in Berlin, Hamburg und München verneint…
LG Hamburg: Die Verwendung eines Kennzeichens in einer E-Mailadresse bzw. in einer Internetdomain begründet ein Kennzeichenrecht und verletzen somit kein prioritätsjüngeres Markenrecht…
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDie Beklagte ist durch die Verwendung des Kennzeichens Inhaberin eines Unternehmenskennzeichens bzw. einer besonderen geschäftlichen Bezeichnung geworden. Da sie das Kennzeichen zeitlich vor Registrierung der Marke benutzt hattee, stehen der Beklagten auch die besseren Rechte zu…
BGH äußert sich in drei Fällen zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google…
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausIn drei heute verkündeten Entscheidungen hat sich der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit der kennzeichenrechtlichen Beurteilung der Verwendung fremder Kennzeichen als Schlüsselwörter (Keywords) im Rahmen der von der Suchmaschine Google eröffneten Möglichkeit der Werbung mit sog. AdWord-Anzeigen befasst…