BGH zur Frage, in welchen Fällen durch eine inländische Markenanmeldung eine wettbewerbswidrige Behinderung eines ausländischen Markenrechtsinhabers zu sehen ist.
In der Anmeldung einer im Ausland bereits eingetragenen und für identische oder gleichartige Waren benutzten Marke kann eine wettbewerbswidrige Behinderung u.a. dann liegen, wenn der Anmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen möchte…