Der Gerichtshof hebt die Urteile des Gerichts über die Eintragung des Zeichens GOLDEN BALLS als Gemeinschaftsmarke teilweise auf…
Das HABM muss erneut prüfen, ob das Zeichen eingetragen werden kann, und hat dabei die Frage zu berücksichtigen, ob der geringe Grad der Ähnlichkeit mit der Marke BALLON D’OR dafür ausreicht, dass das Publikum gedanklich einen Zusammenhang zwischen den beiden Zeichen herstellt…